Welche Wohnraumlüftung passt?

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) ist eine maschinelle Lüftung zur definierten Be- und Entlüftung von Wohnungen. Man unterscheidet hierbei zwischen dezentraler Lüftung mit mehreren Ventilatoren (Einzelgeräte) und zentraler Lüftung mit Zusammenführung der Lüftungskanäle aus mehreren Räumen zu einem einzelnen Lüftungsgerät (Zentralgerät). Die kontrollierte Wohnraumlüftung kann als Abluftsystem, Zuluftsystem oder als kombiniertes Zu- und Abluftsystem ausgeführt werden.[1] In Österreich lag der Umsatz für Wohnraumlüftungen 2014 bei 56,5 Mio. €.[2]

Bei gleichzeitiger Zuführung von Frischluft und Abführung von Fortluft kann ein Wärmetauscher die Zuluft mit der Wärme aus der Abluft vorheizen. Mithilfe einer Wärmepumpe kann die Abwärme der Abluft zur Beheizung der Zuluft, zur Warmwasserbereitung oder zum Betrieb einer Warmwasserheizung genutzt werden. Eine unkontrollierte Wohnungslüftung ist die freie Lüftung von Wohnungen mittels Fensterlüftung, Fugenlüftung oder Schachtlüftung.

Wie dimensioniert man die Lüftung?

Die Auslegung einer kontrollierten Wohnraumlüftung nach gefördertem Volumenstrom ist notwendig, um einen Mindestluftwechsel in den Räumen zu gewährleisten. Die Auslegung ist vor allem für programmgeführte Anlagen notwendig, da sie die aktuelle Schadstoffkonzentrationen in den Räumen nicht ausreichend genau messen oder die Außenluftzufuhr nicht regeln können. Die Auslegung hat das Ziel, einen ausreichend erscheinenden Wert (oder mehrere Werte mit groben Abstufungen) für die Frischluftzufuhr zu definieren. Diese Luftmengen werden dann unabhängig von der tatsächlichen Sachlage den Räumen zugeführt. Neuere Anlagen arbeiten bedarfsorientiert bspw. mittels CO2-Regelung und/oder Feuchterückgewinnung, um nicht zu große Mengen Luft zuzuführen, was zu einer unnötigen Austrocknung der Räume führen kann.

Als hygienisch notwendig werden etwa 30 m³ Luftmenge pro Person und Stunde angesehen.[5] Bei vier dauernd anwesenden Personen müssten also etwa 120 m³ pro Stunde ausgetauscht werden; dies entspricht bei 200 m² Wohnfläche und einem Gebäudevolumen von 500 m³ einer Luftwechselrate von 0,2–0,3 h−1.

Luftwechsel

Bewährt hat sich ein Mindestluftwechsel von 0,3 bis 0,5 h−1 für die Auslegung, pro Stunde kann also ein Drittel bis die Hälfte in einem Raum vorhandene Luftmenge ausgetauscht werden. Je größer die Wohnnutzfläche und je geringer die Anzahl der anwesenden Personen, desto geringer kann der Mindestluftwechsel ausfallen. Wenn eine Anlage mit Erdwärmeübertragern im Sommer zur Klimatisierung eingesetzt wird, sind grundsätzlich höhere Luftwechselraten anzustreben. Wird die Anlage im Winter mit zu hohem Luftwechsel betrieben, kann es zu einer Austrocknung der Luft in den Wohnräumen führen, welcher durch bedarfsorientierte Regelungen bzw. Feuchterückgewinnung verhindert werden kann.

Für die Auslegung einer kontrollierten Wohnraumlüftung gibt es unterschiedliche Normen und Empfehlungen. Dazu zählen die ÖNORM H 6038:2014, die EN 15251, die DIN 1946-6:2019 (die u. a. ein Lüftungskonzept fordert), die SIA 382/1, sowie Empfehlungen des Passivhausinstituts oder von komfortlüftung.at.[6]

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